Ab dem 1. Januar 2011 dürfen 17-jährige im gesamten Bundesgebiet den Führerschein machen und sich in Begleitung ans Steuer setzen!
Was schon lange in einigen Bundesländern wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen Standard geworden ist, wird jetzt auch in den restlichen Ländern gesetzlich festgehalten.
Allerdings muss der Begleiter mindestens 30 jahre alt sein, muss den Führerschein selbst schon seit mindestens 5 jahren haben und darf nicht mehr als 3 punkte in Flensburg haben!